Antrag zur Sicherstellung der unabhängigen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Allendorf

Die Gemeinde Allendorf ergänzt den derzeitigen Trinkwasserbedarf durch Zukäufe aus der Gemeinde Burgwald. Damit können zwar die eigenen Vorräte geschont und ein gefährliches Absinken der Grundwasserspiegel in trockenen Sommern verhindert werden; jedoch verringert die Abhängigkeit von externen Bezügen, insbesondere bei Wasserknappheit den gemeindlichen Handlungsspielraum bezüglich der Gebührengestaltung.

Jürgen Hoffmann, stellvertretender FraktionsvorsitzenderJürgen Hoffmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

So hat sich z .B. die Stadt Frankfurt durch Wiederinbetriebnahme des Wasserwerkes Hattersheim vomBurgwälder Wasserbezug entkoppelt (siehe HNA v.26.04.2021). Sie hat sich damit nicht nur unabhängiger gemacht, sondern auch zur Entlastung der Quellen im Burgwald beigetragen. Dass dann auch noch das Forstamt Burgwald den seit 35 Jahren genutzten Beregnungsplatz für Holz, mit dem Hinweis auf die Hälfte der versiegten Brunnen still legt (siehe HNA v. 29.04.2021), ist unter Umständen ein weiterer Hinweis darauf, dass zukünftig auch der Zukauf von Trinkwasser nicht zu 100% sichergestellt werden kann.

Daher sollte die Gemeinde Allendorf alle Möglichkeiten einer, zukünftig vom Fremdbezug unabhängigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Trinkwasserversorgung, prüfen.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Zuge des Gemeindezusammenschlusses mit der Gemeinde Bromskirchen zu prüfen:

  • inwieweit die Trinkwasserversorgung der fusionierten Gemeinden (Entwicklung des gemeinsamen Verbrauchs gegenüber der Verfügbarkeit gemeinsamer Ressourcen) zukünftig sichergestellt ist.
  • ob es darüber hinaus technische und organisatorische Möglichkeiten für Synergien gibt, die zukünftig eine, vom externen Wasserbezug unabhängige Trinkwasserversorgung der fusionierten Gemeinde ermöglichen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist unverzüglich der Gemeindevertretung zu berichten, um die Sachverhalte ggf. noch in den Grenzänderungsvertrag einfließen zu lassen.

Der Antrag wurde einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen.