
Zur Stärkung der Ortsbeiräte und als Maßnahme zur Förderung der Selbstverwaltung soll den Sprechern der Ortsbeiräte die Möglichkeit gegeben werden, persönlich und direkt die Gemeindevertretung über wichtige Angelegenheiten oder Entscheidungen aus den jeweiligen Ortsbezirken informieren zu dürfen.
Eine Informationspflicht wird damit nicht begründet, sondern nur ein „Mitteilungsrecht" eingeräumt. Es obliegt der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher selbst zu entscheiden, ob sie oder er von dem Recht Gebrauch macht oder nicht. Im Rahmen der Geschäftsordnung der Gemeinde- vertretung und den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretung nicht zu beeinträchtigen, die Redezeit beschränkt werden.
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der bzw. den Vorsitzenden der fünf Ortsbeiräte der Gemeinde Allendorf (Eder) soll in den Sitzungen der Gemeindevertretung ein eigenes Mitteilungsrecht eingeräumt werden. Dazu wird neben dem seit
Jahren feststehenden Tagesordnungspunkt Mitteilungen des Gemeindevorstandes auch künftig der Punkt:
- Mitteilungen der/des Ortsvorstehers/-in
auf die Tagesordnung derGemeindevertretersitzung genommen.