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Familienbonus: Anreiz für junge Familien beim Grundstückskauf

Die Gemeindevertretung hatte am 22. Juni 2007 den Antrag des Gemeindevorstandes zur „Gewährung eines Familienbonus beim Grundstückskauf“ einstimmig zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Bürgermeister Junghenn hatte sich damals sehr leidenschaftlich für die Umsetzung seines Antrages eingesetzt, wofür er von SPD, BLA und FDP euphorisch gelobt wurde.

 

Die CDU wollte nun wissen, warum der Antrag bis heute nicht im Ausschuss behandelt worden ist. Nach Auffassung des Bürgermeisters hätte der Antrag vom Ausschussvorsitzenden Hartmut Schneider auf die Tagesordnung genommen werden müssen. So kann man natürlich auch argumentieren, wenn einem sonst jegliche Erklärung zu dieser Frage fehlt. Bedauerlich!

 

Nachdem der Bürgermeister in Sachen Familienbonus nun zwei Jahre nichts unternommen hat, wurde der Antrag am 01. April 2009 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Während der Diskussion wurde schnell deutlich, dass es eine breite Mehrheit für die Gewährung eines „Familienbonus“ gibt. Die harsche Kritik des Bürgermeisters auf unsere Anfrage ist also nicht nachvollziehbar.

Von unserer Seite wurde angeregt, auch dieses Programm offensiv zu bewerben, um den gewünschten Effekt zu erzielen: Den Verkauf der noch 45 gemeindeeigenen Baugrundstücke.

 

Folgendes wurde von der Gemeindevertretung am 07. April 2009 beschlossen:

 

Auf die derzeit gültigen Grundstückspreise für gemeindeeigene Baugrundstücke wird bis auf weiteres folgender „Familienbonus“ für Familien mit Kindern gewährt: 10 % pro Kind, maximal 30 %. Der Bonus kann bis zu 5 Jahren nach Vertragsabschluss gewährt werden. Berücksichtigt werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie im Haushalt der Familie leben. Auf die Gewährung dieses „Familienbonusses“ besteht kein Rechtsanspruch. Die Regelung tritt am Tage nach der Beschlussfassung, bzw. Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf weiteres.

 

Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung