
Der Fachdienst Verkehr beim Landkreis Waldeck-Frankenberg hat der Gemeinde mit Schreiben vom 25. November 2008 mitgeteilt, dass eine Fußgängerampel aufgrund des zu geringen Fahrzeugaufkommens und zu weniger Fußgänger im Bereich des früheren Zugangs zum Baugebiet „Am Homberg“ nicht in Betracht kommt. Eine sichere Überquerung der Bundesstraße 236 sei aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der daraus entstehenden Verkehrslücken möglich. Das Schreiben wurde vom Bürgermeister an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet.
Auf Nachfrage des stellvertretenden CDU Fraktionsvorsitzenden Claus Jürgen Müller während der letzten Gemeindevertretersitzung am 07. Februar, was denn der Bürgermeister jetzt gedenkt zu tun, antwortete Claus Junghenn, das Schreiben bestätige das, was er vermutet habe und die Darstellung des Fachdienstes decke sich mit seiner Meinung. Claus Jürgen Müller regte daraufhin an, auch andere Alternativen zu prüfen, worauf Junghenn erwiderte, irgendwann sei die Verantwortlichkeit der Behörden erschöpft. Wenn Eltern mehr Sicherheit wollten, dann müssten sie eben Ihre Kinder zum Kreisel bringen und dafür sorgen, dass sie sicher die Bundesstraße überqueren. Der Verwaltung seien momentan die Hände gebunden.
Der Vorsitzende des Bau- und Wirtschaftsausschusses Gerhard Specht kritisierte, dass der Bürgermeister sich beim Ortstermin am 13. November 2008 hat vertreten lassen. Außerdem sei der Bürgermeister bei diesem Thema nicht mit der nötigen Leidenschaft zu Werke gegangen wie beim Kunstrasenplatz. Seine Frage, ob er Widerspruch gegen das Schreiben eingelegt hätte, wurde vom Bürgermeister verneint. Junghenn forderte die Kommunalpolitiker von CDU, SPD und FDP auf, sich bei ihren Parteien in Wiesbaden für eine Änderung der Richtlinien zur Genehmigung einer Fußgängerampel einzusetzen.
Fazit:
Auch wenn der Bürgermeister nicht gewillt ist, weiter für eine Fußgängerampel zu kämpfen, die CDU Allendorf (Eder) wird das weiter tun.
Allerdings halten wir es für die klassische Aufgabe eines Bürgermeisters sich für die Belange seiner Gemeinde vehement bei den Kreis-, Landes-, und Bundesbehörden einzusetzen. Diese Verantwortung kann und darf ein Bürgermeister nicht auf ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker abwälzen, denn dafür ist er von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden und dafür wird er auch bezahlt. Das Motto muss hier lauten: „Geht nicht gibt’s nicht“ und nicht: „Geht nicht, na gut“!